|
Wir
Erbenermittlung
Erbenermittlung
Dr. Hans- J. NOCZENSKI e. K.
Mühlengasse 15
D - 07545 Gera
Anfahrt
| Telefon: | 0365-4209274 |
| Telefax: | 0365-4209275 |
email: erbenermittlung@t-online.de
|
„Sage nicht, du kennst einen Menschen, bevor du ein Erbe mit ihm geteilt hast.“
Caspar Lavater
Definition
Als Erbenermittlung bezeichnet man im Rechtswesen die Suche nach verwandten
Angehörigen eines Erblassers, die aufgrund gesetzlicher Erbfolge als Begünstigte des
Verstorbenen in Betracht kommen.
Es handelt sich meist um komplizierte genealogische Recherchen, bei denen die Nachforschungen nach
Vor- und Nachfahren in Kombination durchgeführt werden. Erbenermittler spüren somit
weitverzweigte Verwandtschaften (das deutsche Erbrecht ist bei der gesetzlichen Erbfolge
unendlich) auf mit dem Ziel, Erbschaften und Erben zusammenzuführen.
Bestandteil der Nachforschungen ist die Beweisführung / Dokumentation der Erbfolge durch öffentliche
Urkunden und andere Erbnachweise.
Die Erbenermittlung liefert den Nachweis für den Rechtsanspruch bisher unbekannter Beteiligter.
Sie ermöglicht dadurch den ermittelten Erben, mittels dieser Nachweise einen Erbschein zu erlangen, dessen
Richtigkeit öffentlichen Glauben genießt.
Die Erbenermittlung ergibt sich auch aus der Notwendigkeit, daß eine Erbengemeinschaft als
sogenannte Gesamthandsgemeinschaft nur geschlossen auftreten kann.
Die Tätigkeit des Erbenermittlers besteht in der Informationsbeschaffung und in der Aufklärung
von Sachverhalten und ist somit keine Rechtsberatung.
Zur Professionalisierung des Berufsstandes gehört auch eine fachgerechte Ausbildung und
eine anspruchsvolle Weiterbildung.
Erbenermittler erfüllen eine gesellschaftliche Funktion, nämlich die Garantie von Eigentum und
Erbrecht aus Artikel 14 des Grundgesetzes. Sie ermöglichen den Erben durch ihre Tätigkeit vielfach
erst die Ausübung dieser Grundrechte.
|