Erben suchen, Erbenermittler, Erben ermitteln, Service für Auswanderer, Vorfahren, Ahnen, Flüchtlinge
englishfrançaisespañolpolskiпо-русски
Wir
Erbenermittlung
 
Erbenermittlung
Dr. Hans- J. NOCZENSKI e. K.

Mühlengasse 15
D - 07545 Gera
Anfahrt
Telefon: 0365-4209274
Telefax: 0365-4209275
email:  erbenermittlung@t-online.de
„Sage nicht, du kennst einen Menschen, bevor du ein Erbe mit ihm geteilt hast.“
Caspar Lavater
Definition

 
  • Als Erbenermittlung bezeichnet man im Rechtswesen die Suche nach verwandten Angehörigen eines Erblassers, die aufgrund gesetzlicher Erbfolge als Begünstigte des Verstorbenen in Betracht kommen. Es handelt sich meist um komplizierte genealogische Recherchen, bei denen die Nachforschungen nach Vor- und Nachfahren in Kombination durchgeführt werden. Erbenermittler spüren somit weitverzweigte Verwandtschaften (das deutsche Erbrecht ist bei der gesetzlichen Erbfolge unendlich) auf mit dem Ziel, Erbschaften und Erben zusammenzuführen.

  • Bestandteil der Nachforschungen ist die Beweisführung / Dokumentation der Erbfolge durch öffentliche Urkunden und andere Erbnachweise. Die Erbenermittlung liefert den Nachweis für den Rechtsanspruch bisher unbekannter Beteiligter. Sie ermöglicht dadurch den ermittelten Erben, mittels dieser Nachweise einen Erbschein zu erlangen, dessen Richtigkeit öffentlichen Glauben genießt.

  • Die Erbenermittlung ergibt sich auch aus der Notwendigkeit, daß eine Erbengemeinschaft als sogenannte Gesamthandsgemeinschaft nur geschlossen auftreten kann.

  • Die Tätigkeit des Erbenermittlers besteht in der Informationsbeschaffung und in der Aufklärung von Sachverhalten und ist somit keine Rechtsberatung.

  • Zur Professionalisierung des Berufsstandes gehört auch eine fachgerechte Ausbildung und eine anspruchsvolle Weiterbildung.

  • Erbenermittler erfüllen eine gesellschaftliche Funktion, nämlich die Garantie von Eigentum und Erbrecht aus Artikel 14 des Grundgesetzes. Sie ermöglichen den Erben durch ihre Tätigkeit vielfach erst die Ausübung dieser Grundrechte.