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Wir
Erbenermittlung
Erbenermittlung
Dr. Hans- J. NOCZENSKI e. K.
Mühlengasse 15
D - 07545 Gera
Anfahrt
| Telefon: | 0365-4209274 |
| Telefax: | 0365-4209275 |
email: erbenermittlung@t-online.de
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„Geizhälse sind unangenehme Zeitgenossen, aber angenehme Vorfahren.“
Bernhard Heinrich Martin Fürst von Bülow
Erbfolge
Die gesetzliche Erbfolge bezieht sich auf die biologischen und familiären Zusammenhänge.
Die Aufklärung der Verwandschaftsverhältnisse wird angesichts der Lösung familiärer Bindungen in unserer
Gesellschaft oftmals immer schwieriger.
Die deutsche Erbfolgeordnung enthält ein
unbegrenztes Verwandtenerbrecht, so dass gewerbliche Erbensucher nahezu unentbehrlich sind, um
entfernten Angehörigen den Zugriff auf ihr Erbteil zu ermöglichen.
Die Abstammung von den gemeinsamen Vorfahren
ist mit notariell beglaubigten Personenstandseinträgen lückenlos für die jeweilige
Generation zu belegen. Sind verwandte Personen bereits verstorben, muss mit dem Vorlegen von Sterbeurkunden
nachgewiesen werden, dass diese Erben entfallen.
Die Höhe des Betrages, die ein Erbe erhält, ist u.a. abhängig
von dem Verwandschaftsgrad zum Erblasser, der Größe der Erbengemeinschaft und vom tatsächlich
vorhandenen Nachlasswert am Tage der Auszahlung.
Unsere weltweiten Nachforschungen erfolgen
vorwiegend in der 3. Erbordnung, teilweise
auch in der nächsten Generation. Diese komplizierten verwandtschaftlichen Zusammenhänge können Sie dem
nachfolgenden Schema entnehmen:

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