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Wir
Erbenermittlung
Dr. Hans- J. NOCZENSKI e. K. Mühlengasse 15 D - 07545 Gera Anfahrt
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„Ein Gramm Information wiegt schwerer als tausend Tonnen Meinung.“
Gerd Bacher
Vergütung Nachlasspfleger
Schaffung eines zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer Dies umfasst Verwahrangaben zu Testamenten, Erbverträgen, Erb- und Zuwendungsverzichtserklärungen sowie Ehe- und Partnerschaftsverträgen, die ab dem 01. Januar 2012 von Notaren oder Gerichten zu übermitteln sind. Registerfähig sind nur öffentlich beurkundete oder in amtliche Verwahrung genommene Urkunden. Ab dem 01. Januar 2012 wird die Sterbefallmitteilung der Registerbehörde mitgeteilt, die daraufhin prüft, ob im zentralen Testamentsregister Verwahrangaben vorliegen und (soweit erforderlich) das zuständige Nachlassgericht und die verwahrende Stelle informiert. Die Benachrichtigung erfolgt elektronisch.
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