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Erbenermittlung
 
Erbenermittlung
Dr. Hans- J. NOCZENSKI e. K.

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D - 07545 Gera
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Telefon: 0365-4209274
Telefax: 0365-4209275
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„Ein Gramm Information wiegt schwerer als tausend Tonnen Meinung.“
Gerd Bacher
Informationen für Nachlasspfleger

 

Vergütung Nachlasspfleger

  • Für die Vergütung des Nachlasspflegers (hier von Beruf Rechtsanwalt) bei vermögendem Nachlass sind die Stundensätze im Grundsatz unabhängig von den Festlegungen des BVormVG anhand der Kriterien des §1836 Abs. 2 Satz 2 BGB in der Fassung vom 02. Januar 2002 zu bestimmen. Die festgelegten Sätze für die Vergütung der Betreuer können nur im Einzelfall als Anhaltspunkt und nur im Sinne von Mindestsätzen herangezogen werden, wenn sich die konkrete Nachlassabwicklung als einfach darstellt.
    OLG Schleswig vom 18. Dezember 2010; 3 Wx 24/08 (MDR 2011, 369)
  • Zum Vergütungsanspruch eines Nachlasspflegers bei erfolglosen Bemühungen um die Verwertung des Nachlasses:
    Die Festsetzung eines Vergütungsanspruches des Nachlasspflegers ist auch gegen die Staatskasse möglich, wenn der Verwertung des Nachlasses ein tatsächliches oder rechtliches Hindernis entgegensteht.
    OLG Naumburg vom 16. Januar 2011; 2 Wx 17/10 (MDR 2011, 547; ZEV 8/2011, S. XIII; NJW-RR 2011, S. 737)

Schaffung eines zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer
(verkündet am 27. Dezember 2010, BGBl. I. 10, 2255 ff)

Dies umfasst Verwahrangaben zu Testamenten, Erbverträgen, Erb- und Zuwendungsverzichtserklärungen sowie Ehe- und Partnerschaftsverträgen, die ab dem 01. Januar 2012 von Notaren oder Gerichten zu übermitteln sind. Registerfähig sind nur öffentlich beurkundete oder in amtliche Verwahrung genommene Urkunden. Ab dem 01. Januar 2012 wird die Sterbefallmitteilung der Registerbehörde mitgeteilt, die daraufhin prüft, ob im zentralen Testamentsregister Verwahrangaben vorliegen und (soweit erforderlich) das zuständige Nachlassgericht und die verwahrende Stelle informiert. Die Benachrichtigung erfolgt elektronisch.